Über uns News Infos Kontakt Impressum AGB
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     
 

1. KLASSE: FAHRRAD (PEDELEC)
Pedelec ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Elektrofahrrad, welches mit Elektromotor und Muskelkraft gleichzeitig betrieben wird. Pedelec steht für Pedal Electric Cycle.
Sie haben eine Trethilfe, die mit einem Elektromotor ausgestattet ist, der eine Nenndauerleistung von max. 250 W haben darf. Die Unterstützung verringert sich progressiv mit zunehmender Geschwindigkeit oder unterbricht bei einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h, bzw., wenn mit dem Treten aufgehört wird. Für ein Pedelec, gilt keine Helmpfl icht und keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Der Elektromotor unterstützt den Fahrer bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h - für höhere Geschwindigkeiten muss dann mit reiner Muskelkraft gefahren werden, so dass auf der Ebene, je nach individuellem Leistungsvermögen, bis zu 45 km/h möglich sind.
Für das Pedelec benötigt man keine Mofa-Prüfbescheinigung und keine Fahrerlaubnis (Führerschein), ein Mindestalter ist gesetzlich nicht vorgegeben. Fahrradwege dürfen benutzt werden.

2. KLASSE: KLEINKRAFTRAD (LEICHT-MOFA)
Allgemeines: Ein Mofa (Motor-Fahrrad) besitzt aus historischen Gründen Pedale, um mit leerem Tank, heute mit leerem Akku, weiterfahren zu können. Das Mofa kann aber auch ausschließlich mit dem Gasgriff gefahren werden - die Unterstützung mit den Pedalen erhöht lediglich die Reichweite oder macht einfach nur Spaß beim Fahren aktiv mit zu treten.
Es
darf ein Motor mit max. 500W Leistung und einer Höchsgeschwindigkeit von max. 20 km/h vermendet werden. Es besteht keine Helmpflicht! Beim aktiven Mittreten kann eine höhere Geschwindigkeit erreicht werden.
Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind jedoch erforderlich.
Für das E-Leicht-Mofa benötigt man keine Mofa-Prüfbescheinigung und keine Fahrerlaubnis (Führerschein), Mindestalter 15 Jahre. Fahrradwege dürfen mit Zusatzzeichen„Mofa“ benutzt werden.

3. KLASSE: KLEINKRAFTRAD (E-MOFA)
Unter e-Mofa versteht man das Leichtmofa, allerdings mit einer Höchstgescheindigkeit von max. 25 km/h und einem Motor mit max. 500 W Leistung .
Es gilt im Sinne der StVZO als Mofa, es besteht Helmpflicht.
Eine Mofa-Prüfbescheinigung (oder Fahrerlaubnis/Führerschein) und ein Versicherungskennzeichen sind jedoch erforderlich.

Mindestalter 15 Jahre.

Fahrradwege dürfen mit Zusatzzeichen „Mofa“ benutzt werden.

4. KLASSE: KLEINKRAFTRAD (E-ROLLER / E-Bike / Speed Pedelec) bis 45km/h
Zweiräder mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fallen nach gesetzlicher Definition in die Klasse der Kleinkrafträder und dürfen eine maximale Nenndauerleistung von 4.000 Watt haben.
Ein Führerschein Klasse M wird benötigt oder eine Fahrerlaubnis/Führerschein.
Ein Versicherungskennzeichen wird benötigt; es besteht Helmpfl icht,
Mindestalter 16 Jahre.
Führerscheineinstufungen