1. KLASSE: FAHRRAD (PEDELEC)
Pedelec ist eine allgemeine Bezeichnung für ein Elektrofahrrad, welches mit Elektromotor
und Muskelkraft gleichzeitig betrieben wird. Pedelec steht für Pedal Electric
Cycle.
Sie haben eine Trethilfe, die mit einem Elektromotor ausgestattet ist, der eine
Nenndauerleistung von max. 250 W haben darf. Die Unterstützung verringert sich
progressiv mit zunehmender Geschwindigkeit oder unterbricht bei einer max.
Geschwindigkeit von 25 km/h, bzw., wenn mit dem Treten aufgehört wird.
Für ein Pedelec, gilt keine Helmpfl icht und keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Der Elektromotor unterstützt den Fahrer bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von max.
25 km/h - für höhere Geschwindigkeiten muss dann mit reiner Muskelkraft gefahren
werden, so dass auf der Ebene, je nach individuellem Leistungsvermögen, bis zu 45
km/h möglich sind.
Für das Pedelec benötigt man keine Mofa-Prüfbescheinigung und keine Fahrerlaubnis
(Führerschein), ein Mindestalter ist gesetzlich nicht vorgegeben. Fahrradwege dürfen
benutzt werden. |
3. KLASSE: KLEINKRAFTRAD (E-MOFA)
Unter e-Mofa versteht man das Leichtmofa, allerdings mit einer Höchstgescheindigkeit von max. 25 km/h und einem Motor mit max. 500 W Leistung .
Es gilt im Sinne der StVZO als Mofa, es besteht Helmpflicht.
Eine Mofa-Prüfbescheinigung (oder Fahrerlaubnis/Führerschein) und ein Versicherungskennzeichen
sind jedoch erforderlich.
Mindestalter 15 Jahre.
Fahrradwege dürfen mit Zusatzzeichen „Mofa“ benutzt werden. |